Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Die Firma accept-immobilien GmbH, Firmensitz, Löhrstraße 11, 04105 Leipzig erbringt alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von die accept-immobilien GmbH schriftlich bestätigt werden.
- An alle Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Vertragspartner der accept-immobilien GmbH gebunden.
§2 Angebote
- Unseren Angeboten liegen die uns von den Verkäufern/ Eigentümern erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen.
- Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so haften Sie für die Provision in voller Höhe.
- Die Angebote sind freibleibend, Irrtum, Auslassung, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§3 Vorkenntnis
- Ist ein nachgewiesenes oder vermitteltes Vertragsobjekt schon bekannt, so sind Sie verpflichtet, der Firma accept- immobilien GmbH dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, innerhalb von einer Woche, mitzuteilen.
- Wird Ihnen eines dieser bereits angebotenen Objekte später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber der accept-immobilien GmbH erlangte Vorkenntnis geltend zu machen.
- Die Angebote sind freibleibend, Irrtum, Auslassung, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§4 Doppeltätigkeit
- Die accept-immobilien GmbH ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§5 Provision
- Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich eines von der accept –immobilen GmbH benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
- Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (Mietvertrag oder Kaufvertrag) erreicht wird. Kommt ein Vertrag über ein anderes dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung der Abschluss des Vertrages mit verursacht ist.
- Die Provision fällt auch an, wenn ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. mietet oder wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert - über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
- Ist der Käufer ein Verbraucher beträgt die Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines solchen Vertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus für den Käufer 3 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (3,57 % inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %) und für den Verkäufer in gleiche Höhe 3 % des beurkundeten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (3,57 % inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %).
Für alle übrigen Vertragsparteien, bei welchen keine Verbraucher als Käufer involviert sind, gilt:
Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages, 6 % des ausgewiesenen Kaufpreises entsprechend des Exposés zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entspricht 7,14 % inklusive MwSt.) soweit das Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist. - Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages
- zur privaten Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- zur gewerblichen Nutzung 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. - Die Provision ist bei Beurkundung bzw. bei Rechtswirksamkeit des Vertrages verdient und gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig.
§6 Informationspflicht
- Sie sind verpflichtet, uns vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf unsere Anforderung hin eine vollständige Abschrift des Kaufvertrages zu übermitteln.
- Bei Verhandlung mit dem Eigentümer oder bei Besichtigung des Objektes ist auf unser Angebot Bezug zu nehmen.
- Sie verpflichten sich, uns unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu
informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung Ihrer Kaufabsicht.
§7 Haftungsausschluss
Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Eigentümers bzw. Vermieters. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Erklärungen des Verkäufers bzw. Vermieters keine Haftung übernehmen. Abweichungen der vorgegebenen objektbezogenen Daten beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des Objektes gewahrt bleibt.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern gesetzlich zulässig.
§9 Datenschutz
Sie willigen ein, dass wir Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erheben, verarbeiten und nutzen, und diese im erforderlichen Umfange an den Eigentümer übermitteln.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt / Datenschutzerklärung www.accept-immobilien.de/datenschutz.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2021