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Wer Immobilienmakler werden will, braucht bislang nur eine behördliche Erlaubnis – eine Prüfung verlangt der Gesetzgeber nicht. Um die Verbraucher besser zu schützen, hat das Kabinett neue Regeln beschlossen. Makler müssen künftig ihre Qualifikation nachweisen.

Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Nachweis ihrer Sachkunde erbringen. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzentwurf neue Regeln zur Berufszulassung von Maklern und Wohnungseigentumsverwaltern beschlossen. Verwalter brauchen künftig eine Erlaubnispflicht, für die ebenfalls eine erfolgreich abgelegte Prüfung sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung erforderlich sind. Damit würden Eigentümer vor finanziellen Schäden durch eine „fehlerhafte Berufsausübung“ geschützt, erklärte das Wirtschaftsministerium.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erwartet von den neuen Regeln mehr Qualität bei der Arbeit von Maklern und Verwaltern. Außerdem werde der Verbraucherschutz im Immobilienbereich so „erheblich gestärkt“, erklärte der SPD-Politiker. Da für viele der Kauf einer Wohnung wichtiger für die Altersvorsorge oder Vermögensbildung werde, seien die neue Regeln gute Nachrichten.

„Alte Hasen“ von Regeln befreit

Wie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter berichtet, sollen gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre am Markt sind, von der Sachkundeprüfung befreit sein. Ohne Regelung bleibe außerdem die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch Miteigentümer oder die Verwaltung von eigenem Eigentum.

Der Verband rechnet damit, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2017 verkündet wird. Dann folge die Rechtsverordnung, die unter anderem die Kriterien für den Sachkundenachweis festlege. Ende 2017 dürfte dann die Berufs-Zulassungsregelung in Kraft treten.

 

Quelle: © ARD-aktuell / tagesschau.de