Ein neuer Mietspiegel für Leipzig – was mieten zukünftig kostet

Am 15.06.2023 wurde ein neuer Mietspiegel beschlossen und setzt damit den alten Mietspiegel 2020 außer Kraft. Der neue von der Ratsversammlung beschlossene Mietspiegel 2022 ist damit seit dem 16.06.2023 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gültig.

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel informiert über das generelle Mietpreisniveau in einer Stadt. Er dient zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Mietwohnungen und Häuser. Er gibt Auskunft über den durchschnittlichen Kaltmietpreis pro Quadratmeter für Wohnungen unterschiedlichster Ausstattung, Größe und Lage. Er soll dazu beitragen, das Mietpreisgefüge für Wohnraum transparent zu machen und dient sowohl Mietern als auch Vermietern als Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverlangen. Streitigkeiten zwischen den Mietparteien können somit vermieden werden.

Wie berechnet sich der Mietpreis auf Grundlage des Mietspiegels?

Der aus dem Mietspiegel berechnete Mietpreis setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Basis bietet der Grundbetrag, der sich nach der Wohnfläche berechnet. Zusätzlich werden weitere Merkmale eingepreist, wie Ausstattungsmerkmale, Art der Immobilie und Lage. Anschließend ergibt sich der Mietpreis aus der Multiplikation des Grundbetrages mit den Faktoren.

Genaue Informationen und Details finden Sie hier: https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/wohnen/mietspiegel

Was ist ein einfacher und was ein qualifizierter Mietspiegel?

Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Der einfache Mietspiegel wird ohne Anwendung wissenschaftlicher Verfahren aufgestellt.

Der qualifizierte Mietspiegel hingegen wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von Vermietern bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass im jeweils geltenden Bereich des Mietspiegels bei einer Neuvermietung die Miete maximal um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das gilt wohlgemerkt aber nur, wenn am Ort keine Mietpreisbremse vorliegt, die andere Regeln vorschreibt. Zukünftig besteht für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern die Pflicht, einen Mietspiegel aufzustellen.

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