Was ändert sich im Jahr 2022 für Mieter und Eigentümer?

Das neue Jahr ist angebrochen: Welche Änderungen und Regelungen treten in Kraft und welche Auswirkungen haben diese auf Eigentümer und Mieter? In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick.

Heizkostenverordnung tritt in Kraft

Seit dem 01.01.2022 sollen Mieter von ihren Vermietern über den monatlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden, sofern fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Sollten Fernablesegeräte nicht vorhanden sein, müssten diese bis spätestens 2026 nachgerüstet werden.
Die Informationen können sowohl postalisch als auch digital übermittelt werden – das Medium ist hierbei nicht entscheidend. Wichtig aber ist, dass bestimmte Informationen wie beispielsweise Steuern, Abgaben oder Brennstoffmix, in der Heizkostenabrechnung enthalten sind. Ebenso gibt es neue Pflichtangaben – ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch sowie zum Durchschnittsverbrauch sind unerlässlich.
Verstößt der Vermieter gegen diese Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.

Erhöhung CO2-Preise

Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas ist zum 01.01.2022 von 25 auf 30 Euro (pro Tonne) gestiegen. Die Preissteigerung verteuert damit den Liter Heizöl um knapp 1,5 Cent, die Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent. Bis 2025 soll der Preis sogar auf 55 Euro (pro Tonne) steigen. Das Heizen wird somit deutlich teurer.

Hausbau: KfW-55-Förderung eingestellt

Um Gebäude energieeffizienter zu bauen, haben viele private Bauherren und Bauunternehmungen in den vergangenen Jahren von der KfW-55-Förderung Gebrauch gemacht. Bis zu 26.250 Euro konnten Bauherren damit sparen. Aufgrund des großen Erfolgs wird diese Förderung zum 01.02.2022 auslaufen und eingestellt. Ab dann gelten für die Förderung von Neubauten höhere Anforderungen. Ausschließlich Neubauten, die mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen, werden noch gefördert. Die freigewordenen Bundesmittel sollen stattdessen der Bestandssanierung zugutekommen.

Verlängerung Corona-Regelungen im WEG-Recht

Die Anfang 2022 beschlossene Sonderregelung für das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht) infolge der Corona-Krise wurden bis Ende August 2022 verlängert. Demnach bleibt der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt und der Wirtschaftsplan gilt fort.

Umlage von Kabel- und TV-Kosten vor dem Aus

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ist damit abgeschafft. Zukünftig kann der Vermieter die Kosten für einen TV-Anschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen. Diese können den Anbieter selbst wählen und ganz drauf verzichten.

Das gilt für alle nach dem 01.12.2021 installierten Kabelanschlüsse. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2024.

Mietpreisanpassungen werden schwieriger

Mit der Reform des Mietpreisspiegels, welche am 01.07.2022 in Kraft tritt, werden einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. Es soll eine rechtssichere und fundierte Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. NEU: In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wird die Erstellung eines Mietspielgels verpflichtend. Städte dieser Größe, die bislang keinen Mietspiegel haben, haben bis zum 01.01.2023 Zeit, einen Mietspiegel zu erstellen.

Ausblick

Laut Koalitionsvertrag hat sich die neue Regierung zur Aufgabe gemacht, insbesondere den Klimaschutz weiterzuentwickeln. Man kann also davon ausgehen, dass sowohl im Bereich Umweltschutz als im Bereich erneuerbare Energien erhebliche Änderungen und Anpassungen auf Mieter, Vermieter und Häuslebauer zukommen. Unter anderem werden Punkte wie die Solarpflicht und die „Green-Lease“-Klauseln vorangetrieben. Weiterer Eckpfeiler wird die Aufteilung der Mehrkosten für den höheren CO2-Preis beim Heizen zwischen Vermieter und Mieter sein. Fest steht, ab 2025 dürfen Eigentümer nur noch Heizungen verbauen, welche mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten. Unbeantwortet dabei bleibt, wie solche Vorgaben mit dem Ziel „bezahlbarer Wohnraum“ umgesetzt werden soll und kann.

Alles in allem steht Mietern und Eigentümern eine spannende Zeit bevor.

Die Auflistung soll als Anhaltspunkt und nicht als vollständige Liste dienen. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit.