Anfertigung eines Übergabeprotokolls

Übergabeprotokolle sind nicht gesetzlich vorgeschrieben oder geregelt. Die Anfertigung eines Protokolls kann daher nicht eingeklagt werden, außer der Mietvertrag enthält eine entsprechende Klausel. Die rechtliche Bedeutung ist allerdings darauf beschränkt, dass sie in der Beweisführung relevant werden könnte. In der Regel kommt dem Protokoll nicht die Wirkung eines Vertrags zu.

Worauf sollte man achten und was sollte im Übergabeprotokoll stehen?

Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit zwischen Mieter und Vermieter und gibt Aufschluss über den Zustand einer Wohnung und deren möglichen Schäden.

Für die Wohnungsübergabe lassen Sie sich am besten einen Termin geben, zu dem der Vormieter bereits ausgezogen ist und die geplanten Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden.

Bei der Übergabe selbst, sollten alle Mängel und Schäden detailliert in einem Protokoll aufgelistet werden. Das Protokoll sollte in doppelter Ausführung vorliegen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Sollten Forderungen nach der Übergabe gestellt werden, sind diesen nicht mehr Folge zu leisten.

Falls eine der Parteien das Aufsetzen des Protokolls verweigert, besteht für die andere Partei die Möglichkeit ein eigenes Protokoll im Beisein eines Zeugen (möglichst neutral) anzufertigen.

Folgendes gilt es bei der Wohnungsübergabe zu beachten:

Zählerstände von Wasseruhren, Heizkörpern und Stromzählern festhalten

Einbauten und vorhandene Mängel dokumentieren, im besten Fall anhand von Fotos

Listen Sie die Anzahl der übergebenen Schlüssel einzeln auf (Haustür, Briefkasten, Keller usw.)

Kontrollieren Sie Tapeten und Anstriche der Wände in allen Zimmern

Überprüfen Sie den Zustand von Türen, Fenstern und Schlössern

Achten Sie auf Schäden an Holzfußböden und Teppichböden

Achten Sie auf Schäden an Fliesen in Bädern und Küchen

Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit aller elektrischen Geräte, Leitungen, Wasserhähne, Spülungen usw.

Notieren Sie, ob Schimmelbefall vorhanden ist, insbesondere in Bädern darauf achten

TIPP:

Nehmen Sie sich Zeit bei der Wohnungsübergabe, überprüfen Sie gewissenhaft alle Räume und nehmen Sie nach Möglichkeit einen neutralen Zeugen mit.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, es handelt sich hierbei lediglich um Empfehlungen.