Worauf Immobilienbesitzer in der kalten Jahreszeit achten sollten!

Wenn die Bäume die Blätter verlieren und es sich in den Räumen nur noch mit aufgedrehter Heizung aushalten lässt, dann ist es höchste Zeit für Eigentümer ihre Immobilien winterfest zu machen. Einige Tipps und wichtige Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Vorkehrungen im und am Haus/ Wohnung

Die Vorkehrungen im Haus oder in der Wohnung können größtenteils in Eigenregie durchgeführt werden. Ebenso sollten Mieter entsprechende Stellen auf Schäden kontrollieren und diese dem Vermieter mitteilen.

Kamine & Öfen

Um sicherzustellen, dass der Kamin/ Ofen einwandfrei funktioniert, sollte mindestens einmal im Jahr ein Fachmann den Kamin/ Ofen testen und gegebenenfalls reinigen. Darüber hinaus sollte der Schornstein auf Beschädigungen oder Unregelmäßigkeiten, wie bspw. Vogelnester, überprüft werden. Saubere Verbrennungsöfen reduzieren den CO2-Ausstoß und sparen zudem Energie.

TIPP:
Decken Sie sich so früh wie möglich mit Brennmaterial ein! Während der Sommermonate ist das Brennmaterial besonders günstig.

Fenster & Türen

Unerlässlich ist die Prüfung der Fenster und Türen (auch Haustüren) – insbesondere Dichtungen und Scharniere. Hier kann die Kälte schnell eindringen und die warme Luft entweichen. Abdichtungsleisten, Dichtungen und Türvorleger sind kostengünstige Alternativen – einfach zu besorgen und schnell zu installieren.

Heizung

Eine wesentliche Maßnahme ist das Überprüfen der Heizungsanlage. Diese sollte auf folgende Punkte geprüft werden:

  • Wartung:
    1-mal im Jahr sollte eine Wartung durch einen Fachmann erfolgen. So kann am besten festgestellt werden, ob die Anlage tadellos läuft.
  • Heizkörper reinigen:
    Verschmutzte Heizkörper können die Heizleistung um einiges reduzieren, deshalb sollte man im Vorfeld verschmutzte Heizkörper reinigen.
  • Wasserdruck prüfen:
    Je nach Hersteller variiert der Wasserdruck – bitte prüfen Sie diesen zu Beginn und Ende der Heizsaison. Nur wenn die Heizungsanlage vollständig mit Wasser gefüllt ist, wird die Wärme in die Wohnräume geleitet.
  • Heizkörper entlüften:
    Hausbesitzer sollten mit der untersten Etage beginnen, um sich anschließend in die oberen Etagen hoch zu arbeiten. Die Entlüftungsarbeiten können in Eigenregie durchgeführt werden. Nach dem Entlüften kann das warme Wasser wieder optimal durch die Rohre und Heizkörper fließen.

Dach

Insbesondere das Dach ist durch die ständig ändernde Witterung anfällig. Die Dächer sollten regelmäßig und vor allem vor dem Wintereinbruch überprüft werden. Im Winter ist es wichtig die maximale Traglast des Daches zu kennen – vor allem in schneereichen Regionen. Hausbesitzer sind dazu verpflichtet ihre Dächer regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren zu lassen.

  • Außenbeleuchtung:
    Eine gute Beleuchtung ist speziell im Winter, wenn es früh dunkel wird, unerlässlich. Folgende Außenbereiche sollten ausreichend beleuchtet sein: Haustür, Wege zur Haustür, Treppen und Garage.
  • Regenrinne:
    Die Regenrinnen sollten regelmäßig von Schmutz und Laub befreit werden. Es besteht das Risiko, dass überlaufendes Wasser bei Frost spitze Eiszapfen bilden, die gegebenenfalls abbrechen können. Hauptsächlich die Fallrohre sollten frei sein. Staut sich hier das Wasser, kann das Rohr bei Minusgraden platzen.
  • Außenleitung:
    Um Frostschäden vorzubeugen, sollten alle freiliegenden Leitungen abgesperrt und vollständig entleert werden.


WICHTIG!!!

Winterdienst nicht vergessen – Schneebeseitigung! Nach den Satzungen der Städte und Gemeinden ist der Anlieger für die Sicherung der Gehwege zuständig. Details können bei den Kommunen erfragt werden bzw. ist es ratsam, sich über die lokal geltenden Regeln zu informieren. Allgemein gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus sowie dem Hauseingang verkehrssicher sein müssen. Die Pflicht zur Schneebeseitigung und zum Streuen gilt werktags (Samstag eingeschlossen) von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Schneit es tagsüber mehrfach, muss der Eigentümer mehrfach räumen.

Die Auflistung soll als Anhaltspunkt und nicht als vollständige Liste dienen. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit.