Über das Portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kann man sich Aus- und Weiterbildungen bis zu 50% fördern lassen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was ihr darüber hinaus noch wissen müsst, könnt ihr in dem folgenden Blogartikel nachlesen.

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Unter Mitfinanzierung der ESF-Förderung nehmen wir in den kommenden Tagen an einer betrieblichen Weiterbildung: „Mobile Video & Mobile Reporting“ teil, um uns den Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen und neue Wege der Vermarktung einzuschlagen.

Im Rahmen eines 3-tägigen Workshops an der School of Media werden uns verschiedene Inhalte zu dem Thema „Mobile Video & Mobile Reporting“ vermittelt: Wie erstellt man mit dem Smartphone crossmediale Beiträge, wie bearbeitet man Videos mobil, etc.
Zudem lernen wir mobile Betriebssysteme und Apps kennen und probieren Gadgets wie Mikrofone und Stabilisierungssysteme aus. Unter Beachtung spezifischer Kriterien wie beispielsweise Belichtung, Bildausschnitte und Kameraführung bekommen wir Inhalte über zeitsparendes Erstellen von verwertbaren Videos auf dem Smartphone vermittelt

Ziel der Veranstaltung ist es zu konzipieren, zu produzieren und zu bearbeiten und somit Stories über die einschlägigen Social-Media-Kanäle, mit Hilfe des Smartphones, zu teilen. Am Ende des Workshops sind wir mobile Journalisten und erstellen unsere crossmedialen Inhalte über das Smartphone.

Zum Förderprogramm

Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und die Europäische Union fördern Aus- und Weiterbildungen von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Neben einer beruflichen Sicherheit sind eine gute Ausbildung ebenso wichtig wie ständige Weiterbildungen.
Ziel des Förderprogrammes ist es, die Fähigkeiten der Arbeitnehmer zu erweitern, Karrierechancen zu erhöhen, Arbeitsplätze zu schaffen und deren Kompetenzen auszubauen. Fachkräfte können sich so optimal weiterentwickeln und neue Ziele setzen.

Was wird gefördert?
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung mit folgender Zielstellung:

Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften

Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen

vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung

etc.

Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer, Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildenden, usw.
Förderfähig sind Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren. In der Regel werden 50% der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Der Arbeitgeber sucht gemeinsam mit dem Mitarbeiter eine Weiterbildung aus und stellt den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Anmeldung, der Weiterbildungsbeginn und die Bezahlung sind nach Antragseingang bei der SAB möglich.

Weitere und ausführliche Informationen gibt es hier.

Der Artikel soll als Anhaltspunkt und nicht als vollständige Liste dienen. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Fragen richten Sie sich gerne an die Sächsische Aufbaubank (SAB).