
Wohnungsübergabe: Was ist zu beachten?
Anfertigung eines Übergabeprotokolls
Übergabeprotokolle sind nicht gesetzlich vorgeschrieben oder geregelt. Die Anfertigung eines Protokolls kann daher nicht eingeklagt werden, außer der Mietvertrag enthält eine entsprechende Klausel. Die rechtliche Bedeutung ist allerdings darauf beschränkt, dass sie in der Beweisführung relevant werden könnte. In der Regel kommt dem Protokoll nicht die Wirkung eines Vertrags zu.